Studentinnen im Gespräch

QuickInfo

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Studiengang M.A. Sport Governance in Kurzform.
Studentinnen im Gespräch
Foto: Buro (Bilddatenbank Pexels)

Informationen in Kürze

   
Studienart
  • weiterführendes und anwendungsorientiertes Präsenzstudium
  • als Vollzeitstudium bzw. Teilzeitstudium möglich
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn jeweils zum Wintersemester
Zulassungs-voraussetzungen
  • Bachelorabschluss mit einschlägiger fachlicher Ausrichtung (Sportwissenschaft, Sportmanagement, Sportökonomie oder Wirtschaftswissenschaften mit einem Umfang von mind. 60 LP)
  • Gesamtnote des Bachelorabschlusses von 2,5 oder besser
  • Kenntnisse in den wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen (mit / ohne Sportbezug) (mind. 8 LP im Bachelor)
  • Kenntnisse der einschlägigen qualitativen und quantitativen Methoden der Wirtschafts- bzw. Sozialforschung, Statistik oder des wissenschaftlichen Arbeitens (mind. 8 LP im Bachelor)
  • ein berufsorientierendes Praktikum (alternativ: berufliche Tätigkeit) über mindestens 8 Wochen in einem sportbezogenen, politischen, juristischen, administrativen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich
  • Ausnahmeregelung bei fachlich ausreichenden Eingangskompetenzen (s. Bewerbung)
Unterrichtssprache Deutsch
Semesterbeitrag ca. 256 EUR (nähere Informationen)
Studieninhalte

Der viersemestrige Masterstudiengang ist interdisziplinär aufgebaut. Die einzelnen Module werden den vier inhaltlichen Schwerpunkten der Sport Governance zugeordnet:

  • Organisationsstrukturen im Sport
  • Gesellschaft und Sport
  • Politik und Sport
  • Markt und Sport
Perspektiven /
Berufsfelder

Aufgrund des interdisziplinären Charakters des Studiengangs eröffnet sich den Absolventinnen und Absolventen ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern, insbesondere:

  • in der Sportbranche (z. B. Sportverbände und -vereine)
  • in sportnahen Bereichen der freien Wirtschaft (z. B. Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeit, Vermarktung bzw. Sponsoring)
  • in der Politik (z. B. Sportförderung, internationale Sportbeziehungen)
  • in den öffentlichen Verwaltungen (z. B. Sportverwaltung, Sportämter)
  • in den zivilgesellschaftlichen und entwicklungspolitischen Organisationen.

Zum anderen wird mit Abschluss des Masterstudiengangs die Grundlage für nachfolgende wissenschaftliche Qualifikationen gelegt (z. B. Promotion).

Bewerbungsfristen
  • deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger: 01.04.-15.09.
  • nicht deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger: 01.04.-15.07.